Hinweise nach Batteriegesetz und Elektrogesetz

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.

Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt,
die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden
oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Go Europe GmbH
Zum Kraftwerk 1
45527 Hattingen

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei
enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes
– dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“

 

Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

 

Endnutzer können Kleingeräte bis 25 cm (längste Seite) in haushaltsüblichen Mengen durch uns entsorgen zu lassen. Größere Altgeräte können nur beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Der Endnutzer hat uns beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- und Elektronikgerät seine Absicht mitzuteilen, dass bei der Auslieferung des neuen Gerätes ein Altgerät zurückgegeben werden soll.